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   BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03   

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BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03 (https://dejure.org/2004,27308)
BPatG, Entscheidung vom 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03 (https://dejure.org/2004,27308)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 24 W (pat) 56/03 (https://dejure.org/2004,27308)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Daran ändert auch eine gewisse Unschärfe des Sinngehalts nichts, denn Gattungsbegriffen wie dem hier angemeldeten ist immanent, daß sie eine Vielzahl von verschiedenen Waren einer Gattung umfassen und darum zwangsläufig relativ allgemein sein müssen (vgl. zur Schutzunfähigkeit von umfassenden Begriffen auch BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"; BGH I ZR 189/01 v. 22. April 2004 "URLAUB DIREKT").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr, vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft"; BGH GRUR 2003, 1050 "Cityservice"; BGH I ZR 189/01 v. 22. April 2004 "URLAUB DIREKT").

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die im Verkehr u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"; EuGH Mitt. 2004, 28, 29 Ziff. 29 ff "Doublemint").

    Daran ändert auch eine gewisse Unschärfe des Sinngehalts nichts, denn Gattungsbegriffen wie dem hier angemeldeten ist immanent, daß sie eine Vielzahl von verschiedenen Waren einer Gattung umfassen und darum zwangsläufig relativ allgemein sein müssen (vgl. zur Schutzunfähigkeit von umfassenden Begriffen auch BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt"; BGH I ZR 189/01 v. 22. April 2004 "URLAUB DIREKT").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Insbesondere hat eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, daß ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 Ziff. 41 "BIOMILD"; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 Ziff. 100 "Postkantoor").

    Ein Wortzeichen ist daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 412 Ziff. 38 "BIOMILD"; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 Ziff. 97 "Postkantoor").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Insbesondere hat eine Marke, die sich aus einem Wort mit mehreren Bestandteilen zusammensetzt, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, selbst einen die genannten Merkmale beschreibenden Charakter im Sinne § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, es sei denn, daß ein merklicher Unterschied zwischen dem Wort und der bloßen Summe seiner Bestandteile besteht (EuGH GRUR Int. 2004, 410, 413 Ziff. 41 "BIOMILD"; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 Ziff. 100 "Postkantoor").

    Ein Wortzeichen ist daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 410, 412 Ziff. 38 "BIOMILD"; EuGH GRUR Int. 2004, 500, 507 Ziff. 97 "Postkantoor").

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr, vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft"; BGH GRUR 2003, 1050 "Cityservice"; BGH I ZR 189/01 v. 22. April 2004 "URLAUB DIREKT").
  • BPatG, 20.06.2001 - 29 W (pat) 22/00
    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    So gibt es etwa lexikalisch nachweisbare Ausdrücke wie "smart bomb", "smart card", "smart terminal" usw. (vgl. Deutsch - Englisch Wörterbuch - TU Chemnitz aaO.; vgl. auch HABM R0141/02-2 "SMART-VENT"; HABM R0637/01-4 "SmartDrive"; BPatG 29 W (pat) 22/00 "SmartShop"; BPatG 30 W (pat) 188/00 "SMART MESSAGING"; BPatG 29 W (pat) 63/00 "SmartBox"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 01.08.2001 - 29 W (pat) 63/00
    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    So gibt es etwa lexikalisch nachweisbare Ausdrücke wie "smart bomb", "smart card", "smart terminal" usw. (vgl. Deutsch - Englisch Wörterbuch - TU Chemnitz aaO.; vgl. auch HABM R0141/02-2 "SMART-VENT"; HABM R0637/01-4 "SmartDrive"; BPatG 29 W (pat) 22/00 "SmartShop"; BPatG 30 W (pat) 188/00 "SMART MESSAGING"; BPatG 29 W (pat) 63/00 "SmartBox"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 13.07.2004 - 24 W (pat) 56/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr, vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft"; BGH GRUR 2003, 1050 "Cityservice"; BGH I ZR 189/01 v. 22. April 2004 "URLAUB DIREKT").
  • BPatG, 23.01.2017 - 28 W (pat) 22/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "smartcrutch" - Freihaltungsbedürfnis -

    Analog zu verschiedenen im Inland gebräuchlichen Sachangaben, die das Präfix "smart" enthalten (vgl. Duden-Online: Smartphone, Smartcard, Smartboard; vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung: BPatG 24 W (pat) 56/03 - Smartcooler; 24 W (pat) 6/04 - SMARTSAUNA; 28 W (pat) 160/07 - SMARTMIX; 28 W (pat) 265/03 - SmartView, jeweils in juris und Pavis Proma verfügbar), sind die beiden Wortbestandteile "smart" und "crutch" in dem angemeldeten Zeichen sprachüblich verbunden.
  • BPatG, 08.11.2005 - 24 W (pat) 6/04
    Der erste Wortteil "SMART" wird in der Bedeutung von "intelligent, mit künstlicher, elektronischer Intelligenz ausgestattet" verwendet, was die Rechtsprechung schon wiederholt festgestellt hat (vgl ua etwa Loskant, Das neue Trendwörter LEXIKON, 1998, Stichwort "Smart..."; BPatG 24 W (pat) 56/03 "Smartcooler"; BPatG 27 W (pat) 190/03 "smartModule", Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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